Fiche du document numéro 36403

Num
36403
Date
Vendredi 4 Oktober 1963
Amj
Auteur
Fichier
Taille
192816
Titre
Nr. 1830. Technische Zusammenarbeit mit Rwanda: Gewährung eines Kredites von Fr. 1'280'000.- für die Durchführung der 1. Phase des Ausbaus der Genossenschaft "Trafipro". Abkommen über Handel und Investitionsschutz mit Rwanda
Nom cité
Résumé
The currently stagnating Rwandan cooperative “Trafipro” is to be helped back on its feet with a plan from the Swiss Technical Cooperation Service. A corresponding amount will be made available from the framework credit for technical cooperation.
Fonds d'archives
Type
Note
Langue
DE
Citation
1830

Freitag, 4. Oktober 1963.

Technische Zusammenarbeit mit
Rwanda: Gewährung eines Kredites
von Fr. 1'280'000.- für die Durch-
führung der 1. Phase des Ausbaus
der Genossenschaft "Trafipro".
Abkommen über Handel und Investi-
tionsschutz mit Rwanda.

Politisches Departement. Antrag vom 2. Oktober 1963 (Beilage).

Finanz- und Zolldepartement. Mitbericht vom 3. Oktober 1963
(Einverstanden).

Volkswirtschaftsdepartement. Mitbericht vom 3. Oktober 1963
(Einverstanden).

Auf Grund der Darlegungen des Politischen Departements und im
Einvernehmen mit dem Finanz- und Zolldepartement und mit dem Volks-
wirtschaftsdepartement hat der Bundesrat

beschlossen:

l. Das Projekt "Genossenschaft Trafipro" wird als Aktion der tech-
nischen Zusammenarbeit des Bundes mit Rwanda durchgeführt. Für
die erste Phase, die bis Ende 1964 dauert, wird ein Betrag von
Fr. 1'280'000.- zulasten des Rahmenkredits für technische Zu-
sammenarbeit gemäss Bundesbeschluss vom 13. Juni 1961 zur Ver-
fügung gestellt.

2. Von diesem Betrag wird höchstens Fr. 1'094'000.- der Regierung
von Rwanda zuhanden der Genossenschaft "Trafipro" als Darlehen
gewährt. Das Darlehen ist ab 1. Januar 1967 mit jährlich 3 % zu
verzinsen und in 12 jährlichen Raten zu tilgen. Die Zinsen und
Tilgungsraten sind in Landeswährung auf ein in Rwanda zu er-
öffnendes Bankkonto einzuzahlen, aus welchem weitere Projekte
der technischen Zusammenarbeit in Rwanda finanziert werden.

5. Der Delegierte für technische Zusammenarbeit wird ermächtigt,
den Vertrag über das Projekt "Trafipro" mit Rwanda im Sinne des
vorgelegten Entwurfes abzuschliessen.

4. Der Delegierte für technische Zusammenarbeit wird ermächtigt, ein
Abkommen über Handel und Investitionsschutz, wie es mit afrikani-
schen Staaten üblich ist und entsprechend dem vorgelegten Ent-
wurf, zu unterzeichnen.

Protokollauszug an das Politische Departement (20) zum Vollzug,
an das Volkswirtschaftsdepartement (5) und an das Finanz- und Zoll-
departement zur Kenntnis.

Für getreuen Auszug,
| der Protokollführer: (om



Bern, den 2, Oktober 1963

t.941.1. Rwanda (4).-WM/w1

Ausgeteilt

An den Bundesrat

Technische Zusammenarbeit mit Rwanda.:
Gewährung eines Kredites von Fr. 1'280'000.--
für die Durchführung der 1. Phase des Ausbaus
der Genossenschaft "Trafipro".

Abkommen über Handel und Investitionsschutz mit Rwanda

I. Einleitung

Die Bergbauernrepublik im Innersten Afrikas ist zusam-
men mit dem Nachbarstaat Burundi das dichtestbesiedelte Land des
schwarzen Kontinents, Auf einem Gebiet von etwas mehr als der
Hälfte der Fläche der Schweiz leben heute gegen 3 Millionen Men-
schen, die praktisch völlig auf den Ertrag der Landwirtschaft
angewiesen sind. Rund zwei Drittel der gesamten Produktion dient
dabei noch der Selbstversorgung derkleinen Familienbetriebe,
Ausser kleinen Zinnminen, einer Bierbrauerei und zwei Wasser-
kraftwerken besitzt das Land Rwanda keine Industrie. Praktisch
alle Industrieprodukte, insbesondere auch Textilien, müssen daher
aus dem Ausland eingeführt werden, wofür der sehr geringe Export
von Landesprodukten Rwandas die nötigen Devisen abgeben sollte.
Von diesem Export machte bisher der Kaffee rund zwei Drittel aus;
er ist damit für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes aus-
schlaggebend. Infolge der geringen Uebernahmepreise, die den
kleinen einheimischen Kaffeeproduzenten zurzeit geboten werden,
und in Ermangelung einer zuverlässigen Abnahmeorganisation geht
die Kaffeeproduktion von Jahr zu Jahr zurück, und das an sich
schon schwierige Problem der defizitären Handels- und Zahlungs-

bilanz der in einer Wirtschafts- und Zollunion miteinander ver-





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bundenen Staaten Rwanda und Burundi wird damit immer unlösbarer,

Rwanda gehörte bis zum ersten Weltkrieg zu Deutsch-
Ostafrika, Nachher unterstand es der Treuhandschaft Belgiens,
Im Gegensatz zu seinem Nachbarland, dem heutigen Königreich
Burundi, wurde in Rwanda in 1960 mit der Revolution der Be-
völkerungsmehrheit der Hutu gegen die Oberschicht der Tutsi die
Feudalherrschaft gebrochen, so dass mit der im Juli 1962 erreich-
ten Unabhängigkeit von der belgischen Treuhandschaft der Weg
für eine freie Entwicklung der jungen Republik geebnet war. Mit
der Erlangung der Unabhängigkeit fallen nun jedoch auch die
Budgetzuschüsse Belgiens, abgesehen von der Gewährung technischer
Hilfe und gewisser konkreter Projektleistungen, weg. In der Zeit
zwischen 1950 und 1962 hatten diese Zuschüsse immerhin den Betrag
von über einer Viertelmilliarde Schweizerfranken erreicht.

Trotz einer einschneidenden Austerity-Politik der Regie-
rung Rwandas und einer,im Vergleich mit andern Entwicklungsländern
jedoch sehr bescheidenen, ausländischen Hilfe- vor allem gewährten
die USA bisher keine Hilfe- steht die junge Republik vor fast
unlösbaren Problemen. Selbst wenn der angesehene Staatspräsident
Gregoire Kayibanda seinen Ministern und seinem Volk tagtäglich
das Beispiel einer bescheidenen Lebensführung - er steuert einen
VW - und einer grossen Arbeitsleistung vorlebt, so lassen sich die
Probleme seines Landes doch mit ständigen weiteren Einschränkungen
allein nicht lösen.

In dieser recht düsteren wirtschaftlichen Situation hat
Rwanda unser Land um Hilfe ersucht. Präsident Kayibanda hat die-
ses Gesuch anlässlich seines Besuches in Bern im Herbst 1962 per-
sönlich vorgebracht. Zine Abklärung an Ort und Stelle, die im
Sommer 1963 durch den Delegierten für technische Zusammenarbeit
vorgenommen wurde, hat zum vorliegenden Projekt der Genossenschaft
"Trafipro" (= Travail, Fidelite, Progres) geführt, das dem Berg-
land Rwanda und seinen arbeitsamen Menschen wirkungsvoll und
entscheidend zu helfen vermag. Durch die zentrale Stellung der
Genossenschaft in Rwanda vermag hier unser Land seine Hilfe
wirklich in einer Art zum Einsatz zu bringen, die auf die ganze

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Wirtschaft eines kleinen Landes einen wesentlichen Einfluss
haben kann.

Als weitere Aktionen der technischen Zusammenarbeit mit
Rwanda sind die Entsendung von 2 Schweizer Aerzten sowie die
Entsendung eines schweizerischen Diplomaten als wirtschaftlicher
und juristischer Berater des Staatspräsidenten vorgesehen,
Ein kurzfristiger Experte, der die Frage der Förderung des
Tourismus prüft, befindet sich bereits in Rwanda.

II. Das Genossenschaftsprojekt Trafipro

Die Genossenschaft "Trafipro", mit ihren heute über 8000
Genossenschaftern, besitzt für die wirtschaftliche Entwicklung
Rwandas eine Schlüssel-Stellung.

Auf dem Wege über die Genossenschaft kann durch die
Garantie der Uebernahme von Kaffee zu den offiziellen Preisen
sowie die Gewährung von Rückvergütungen bei Gewinnen und die
Schaffung einer leistungsfähigen Organisation für Abnahme und
Transport des Produktes ein neuer Anreiz zum Anbau von Kaffee
geschaffen werden. Ob der Bauer dabei den offiziellen VUeber-
nahmepreis von FRB. 19.-/kg und die Aussicht auf zusätzliche
Rückvergütungen der Genossenschaft erhält, oder ob er seine Ware
zu FRB. 8.- bis 10.-/kg an die levantinischen und indisch-pakista-
nischen Händler verkaufen muss, ist für das Interesse am Anbau von
Kaffee entscheidend.

1. Die heutige Situation der "Trafipro"

Bei der Gründung der Genossenschaft im Jahre 1957 war der
Walliser A. Perraudin, Erzbischof von Rwanda, wesentlich be-
teiligt. Nach einem recht verheissungsvollen Beginn kam die
Genossenschaft aber seit dem Jahre 1960 in Schwierigkeiten.

Nachdem von Anfang an praktisch kein Betriebskapital zur
Tätigung grösserer Einkäufe aus dem Ausland zur Verfügung stand,
war die Genossenschaft bald auf die Versorgung durch die Grossisten
in Usumbura und Kigali angewiesen. Durch diese Abhängigkeit der


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"Trafipro" von allzuvielen Zwischenhändlern war die Verdienst-
spanne der "Trafipro" zu gering, um die beträchtlichen allgemeinen
Unkosten, insbesondere für Verkaufspersonal und lastwagentransporte,
voll zu decken, Das Kaffeegeschäft, das noch mit Gewinn arbeitete, |
konnte jedoch die Verluste des Konsumwarengeschäfts nicht ausglei-
chen, so dass die Genossenschaft jetzt bei Passiven von 13,5 Mio
FRB mit rund 5 Mio FRB (entsprechend ca. 220'000 Schweizerfranken)
verschuldet ist.

Es ist eine Bedingung sine qua non des Vertrages, dass
die Hauptgläubiger für ihre Forderungen gegenüber der Trafipro
mindestens die Bedingungen des schweizerischen Darlehens gewähren,

2, Das Projekt

Der Plan des Dienstes für technische Zusammenarbeit sieht
nun vor, die heute stagnierende Genossenschaft wieder auf die
Beine zu bringen. Dies soll folgendermassen geschehen;

- Reorganisation der bestehenden Genossenschaft

- Uebernahme der Geschäftsleitung während mindestens 3 Jahren
durch schweizerische Experten;

- Systematische Ausbildung von einheimischem Personal in der
Praxis des Betriebes;

- Zurverfügungstellung von Betriebskapital in Form von Waren-
lieferungen;

- Zurverfügungstellung von Lastwagen zur Lösung des Transport-
problens,

Die Ueberlassung von Waren und Lastwagen 'sowie die Gewäh-
rung weiterer Leistungen zum Ausbau der Genossenschaft soll dabei
keineswegs unentgeltlich erfolgen, sondern in Form eines langfri-
stigen Darlehens zu weichen Bedingungen. Die Saläre der schweizeri-
schen Mitarbeiter, mit Ausnahme des Direktors, sollen nach 1964 zu
einem wesentlichen Teil aus dem Betrieb der Genossenschaft be-
stritten werden können,

Es ist beabsichtigt, in einer ersten Phase 1963/64 die
"Trafipro" wieder voll in Gang zu bringen, während in den Jahren


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1965/66 in einer zweiten Phase der zielbewusste Ausbau der Genossen-
schaft vorgenommen werden soll. Dabei sollen neue Filialen erstellt
sowie weitere Produktionszweige angegliedert werden. Neben der
eigenen Verarbeitung des rohen "Cafe parche" zu exportierbarem
"Oaf& marchand" soll auch die Vermarktung anderer landwirtschaft-
licher Produkte aufgenommen und nach Möglichkeit die Schaffung
einiger Kleinindustrien gefördert werden. Die Kosten dieser zweiten
Phase dürftenden Betrag von einer Million Franken nicht über-
steigen.

Der vorliegende Antrag umfasst die erste Phase der Reor-
ganisation und Reaktivierung der Genossenschaft.

a) Reorganisation des Unternehmens

Um eine solide, sinnvolle wirtschaftliche Entwicklung zu
ermöglichen, ist eine grundlegende Aenderung der bisherigen Organi-
sationsstruktur notwendig.

Ab März 1964 wird die Genossenschaft einem vollamtlichen
Direktor unterstellt. Während der ersten Phase wird der gegen-
wärtige Einkaufsdirektor des Globus, Dr. R. Villiger, Zürich,
diesen Direktionsposten übernehmen. Damit hat sich ein junger
und dynamischer Einkaufschef einer grossen Schweizerfirma für die
Uebernahme dieser Pionieraufgabe zur Verfügung gestellt.

Der Verwaltungsrat der "Trafipro", der weiterhin durch
den Staatspräsidenten G. Kayibanda präsidiert wird, hat sich mit
: der Ersetzung des bisherigen ehrenamtlichen Direktors, der gleich-
zeitig auch Verteidigungsminister ist, und dessen Ernennung zum
Verwaltungsratsdelegierten bei gleichzeitiger Vebertragung der
Befugnisse der Geschäftsführung an Dr. Villiger, einverstanden er-
klärt.

Im Zuge der Reorganisation sind separate Abteilungen für
Einkauf, Verkauf, Transport, das Kaffeegeschäft und Finanzen zu
schaffen, später wird noch eine Abteilung Produktion angegliedert.

Die Abteilung Verkauf wird neben der Bedienung der 11
bestehenden Filialen im Sinne eines Testversuchs auch den direkten
Verkauf mit einem Camion aufnehmen.


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Die Abteilung "Exploitation", die sich mit dem
Kaffeegeschäft befasst, wird in einigen Jahren mehrere tausend
Tonnen an Kaffee einsammeln und verkaufen können. Die Genossen-
schaft bezahlt den Produzenten dabei die staatlich festgesetzten
Uebernahmepreise und trägt damit bei einem genügenden Umfang die-
ser Aktion sehr wesentlich zur Beibehaltung des Kaffeeanbaues in
Rwanda und damit zur Devisenbeschaffung für das Land bei. Durch den
Direktexport von Kaffee werden wiederum verschiedene Grossisten-
nargen umgangen werden können, so dass die an die Kleinbauern
ausgerichteten Rückvergütungen aus diesem Geschäft in Zukunft
wesentlich gesteigert werden können. Der Experte hat bereits Ver-
handlungen mit schweizerischen Grossimporteuren aufgenommen. Durch
Koordination mit der Transportabteilung wird es möglich sein, je-
weils auf der Hinfahrt Konsumwaren zu laden und bei der Rückfahrt
Kaffee und später auch andere landwirtschaftliche Produkte zu
übernehmen. Dieser Abteilung sind schliesslich noch einige weitere
Zusatzbetriebe wie Mühlen und Nähmaschinenateliers angeschlossen,

Der gegenwärtige Wagenpark der Genossenschaft ist bis auf
einen Lastwagen unbenützbar. Verantwortlich für diesen Zustand sind
vor allem schlechter Unterhalt und Schwierigkeiten in der Ersatz-
teilbeschaffung. Der Abteilung Transport sollen nun 5 neue Last-
wagen zu 5 Tonnen zur Verfügung gestellt werden. Da in der Haupt-
stadt Rwandas, in Kigali, durch die Firma Magirus-Deutz eine aus-
gezeichnete Service-Organisation aufgebaut wird, ist die Anschaf-
fung von Lastwagen dieser Firma, die sich gleichzeitig für Service
und Ausbildung von Chauffeuren verpflichtet, am rentabelsten. In-
folge der bestehenden Lieferfristen sind diese Lastwagen unver-
züglich zu bestellen. Abklärungen haben ergeben, dass schweizeri-
sche Fahrzeuge für den Export nach Afrika nicht in Frage kommen.

Für eine zweite und dritte Phase des Aufbaues der Genossen-
schaft sollen schon jetzt die Möglichkeiten einer Produktion
von Hemden, Säcken für Kaffee, etc, geprüft werden, die bisher
aus dem Ausland nach Rwanda importiert wurden. Solche Klein-
industrien, für die die "Trafipro" den Absatz im Lande und evtl.
auch in Nachbarländern sichern könnte, sind unter Umständen auch
für private Unternehmer von Interesse. Zur Förderung solcher Be-



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strebungen wird die Regierung Rwandas nächstes Jahr ein Investi-
tionsschutzgesetz erlassen.

b) Personalbedarf und Experteneinsatz

Die "Trafipro" verfügt zur Zeit in keiner Weise über die
personellen Voraussetzungen, um auch nur einen Schritt vorwärts
zu kommen. Der Aufbau eines guten Teans für die Leitung der Genos-
senschaft wird deshalb für die Realisierung des ganzen Projektes
entscheidemdsein. Diesem Team sollte es im Laufe der nächsten
3 Jahre gelingen, einheimischen Nachwuchs für die Uebernahme ein-
zelner Führungsfunktionen vorzubereiten. Neben dem Direktor Dr.
Villiger haben sich bereits 3 geeignete Schweizer als Mitarbeiter
für die Durchführung dieser Aufgabe zur Verfügung gestellt. Alle
drei besitzen bereits zum Teil recht langjährige Erfahrungen in
Rwanda, zwei davon haben zute Kenntnisse der Landessprache
Kinyarwanda.

Zur möglichst rationellen Einrichtung des Betriebes der
"Trafipro" ist der kurzfristige Einsatz von 2 Schweizer Spezialisten
während je 5-7 Wochen geplant.

c) Die Finanzierung durch Warenlieferungen

Um der Genossenschaft die für die erste Phase notwendigen
Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen, ist die Lieferung einiger
Warensortimente nach Rwanda vorgesehen. Diese Waren müssen
beim Eintritt in das Gebiet der Wirtschafts- und Zollunion von
Rwanda und Burundi verzollt werden. Die Regierung von Rwanda
hat sich aber bereit erklärt, uns diese Einfuhrzölle auf unser
Konto in Rwanda wieder zurückzuerstatten. Ebenso hat sich die Re-
gierung verpflichtet, der "Trafipro" die für die weiteren Importe
notwendigen Einfuhrlizenzen und Devisen zur Verfügung zu stellen.

Es ist in Aussicht genommen, den Einkauf der benötigten
Warensortimente, die nach Massgabe der günstigen Bedingungen auf
internationalen Märkten zusammengestellt werden, einer Gruppe von
in Zürich tätigen Mitarbeitern von Direktor Villiger zu übertragen.
Diese Gruppe hat sich bereit erklärt, diese Aufgabe ehrenamtlich


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zu übernehmen. Dieses Team von freiwilligen Fachleuten wird sich
voraussichtlich in Form eines Vereins konstituieren. Die für die
Beschaffung der ersten Warensortimente nötigen Bundesmittel werden
auf ein Bankkonto dieses Vereins überwiesen, womit sich die Abwicklung
des Einkaufsgeschäfts wesentlich vereinfachen lässt. Die erste
Warensendung sollte noch im November nach Rwanda verschifft werden
können.

d) Renovation und Neubauten von Filialen: Materialbedarf

Für laufende Renovationsarbeiten in den Filialen der
Genossenschaft und für den Umbau des Zentrallagers in Kabgayi wird
sofort ein kleiner Kredit benötigt. Neubauten werden in der zwei-
ten Phase zu erstellen sein, wobei die Finanzierung schon zum Teil
aus eigenen Mitteln der Genossenschaft erfolgen kann.

Im weitern sind sofort verschiedene Büromaschinen und Be-
hälter für Warentransporte sowie Overalls für Chauffeure und Per-
sonal des Zentrallagers anzuschaffen.

3. Budget und Finanzierung

Für die Realisierung der ersten Phase des hier darge-
stellten Neuaufbaues der Genossenschaft "Trafipro" ergibt sich
der folgende Finanzbedarf:

1963:
1. Umbauten und Renovationen des Zentrallagers 20'000.--
2. Lieferung des 1. Warensortiments aus dem Ausland 200'000.--
3. Anschaffung von Waren in Rwanda 30'000.--
4. Büromaschinen, Containers, Overalls, etc. 20'000,.--
5. 3-monatiger Ausbildungskurs des zukünftigen
Zentrallagerchefs M. Bushishi in der Schweiz
(ein spezieller Stipendienantrag wurde gestellt) --,--
6. Fünf Magirus-Deutz-Lastwagen (offenes Verdeck) 150 '000,--
7. 1 Volkswagen für Direktion 9'000. --

Uebertrag 429'000.--

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Fr.
Uebertrag 429'000,—-

8. 1 Verkaufs-Camion Magirus-Deutz 75'000,--

9, 2, und 3. Warensortiment aus dem Ausland 450'000.--
10. Saläre, Auslandzulagen und Reisekosten für
schweiz. Experten 168'000.--

11. Renovationsarbeiten in Filialen 20'000, --

12. Ausrüstung Autogarage (evtl.) 20'000. --

+ 10 % Unvorhergesehenes 118'000,--

Gesamtkosten der ersten Phase 1'280'000,.--

Von diesen Gesamtkosten von 1,28 Millionen Franken werden
die Material - und Warenlieferungen an die "Trafipro" in Form
eines rückzahlbaren Darlehens gewährt, während die Expertenkosten
der ersten Phase von maximal fr. 186'000.- der Genossenschaft
nicht verrechnet werden. Das Darlehen von höchstens Fr. 1'094'000,.-
wird dem Staat Rwanda, der dafür haftet, zuhanden der Genossen-
schaft "Trafipro" auf eine Dauer von 15 Jahren gewährt. In den
ersten drei Jahren ist das Darlehen zinsfrei und nicht zu amorti-
sieren, ab l. Januar 1967 ist es mit 3 % verzinslich und in 12
gleichen Jahresraten zu tilgen. Die Zinsen und Tilgungsraten
sind in Landeswährung auf einem bei einer Bank in Rwanda zu er-
öffnenden Konto des Delegierten für technische Zusammenarbeit ein-
zuzahlen, aus welchem weitere Aktionen der Entwicklungshilfe
in diesem Land finanziert werden sollen im Sinne der Vollziehungs-
verordnung vom 1. Oktober 1962 über die Zusammenarbeit der Schweiz
mit den Entwicklungsländern,

Die oben genannten Kosten lassen sich voraussichtlich
durch die Gewährung von erheblichen Rabatten von Seiten der
Lieferanten noch reduzieren.

4. Vertragsverhältnisse
Der Bundesrat hat bereits am 27. August 1963 den Rahmen-
vertrag über technische Zusammenarbeit mit Rwanda genehmigt. Das



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vorliegende Projekt "Trafipro" wird dazu in einem speziellen
Projektvertrag mit der Regierung von Rwanda geregelt. Ein Ent-
wurf zu diesem Vertrag liegt diesem Antrag bei. Es ist vorgesehen,
dass der Delegierte für technische Zusammenarbeit die Verhand-
lungen zum Abschluss dieses Vertrages demnächst in Kigali führen
wird. Nach Zustimmung zu diesem Antrag ist der Delegierte zur
Unterzeichnung des Projektvertrages ermächtigt.

Die Voraussetzung für diesen Projektvertrag ist die Ver-
pflichtung der Genossenschaft "Trafipro" gegenüber der Regierung
von Rwanda, die Geschäftsführung der Genossenschaft vorderhand
für die Dauer des Vertrages an die Experten der schweizerischen
technischen Zusammenarbeit zu delegieren.

Dazu ist es notwendig, die Kompetenzen und Pflichten dieser
Geschäftsleitung im Rahmen der Reorganisation der "Trafipro" in
den Statuten der Genossenschaft neu festzulegen. Die Statuten der
"Trafipro" sollen dabei auf Wunsch der Genossenschaftsleitung in
der Schweiz neu ausgearbeitet werden, Der Dienst für technische
Zusammenarbeit plant, zu diesem Zweck Spezialisten der ver-
schiedenen grossen schweizerischen Genossenschaftsverbände bei-
zuziehen.

III. Abschluss eines Abkommens über Handel und Investitionsschutz

Die Gelegenheit des Abschlusses eines Vertrages über die
technische Zusammenarbeit und über das vorstehend skizzierte
Projekt "Trafipro" sollte - nach Auffassung des Eidgenössischen
Politischen Departements, Abeilung für Politische Angelegenheiten
und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Handels-
abteilung - unbedingt benützt werden, um auch ein Abkommen über
den Handel und den Investitionsschutz zu unterzeichnen. Es würde
sich um ein Abkommen handeln, wie es in letzter Zeit mit verschie-
denen Staaten des Schwarzen Afrikas (Guinea, Niger, Elfenbeinküste,
Senegal, Kamerun, Kongo-Brazzaville, Togo) bereits abgeschlossen
wurde. In der Tat ist es nicht ausgeschlossen, dass die Rück-
zahlung in Rwanda-Währung der durch die technische Zusammenarbeit



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gewährten Darlehen dazu benützt werden könnte, um schweizerische
Investitionen in Rwanda zu finanzieren, Abgesehen davon bestehen
bereits einige schweizerische Investitionen in diesem Land.

Das vorgesehene Abkommen, welches im Entwurf beiliest,
enthält die allgemeine Meistbegünstigungsklausel auf dem Gebiete
der Zölle, eine Art Meistbegünstigung bezüglich der Erteilung
von Einfuhrbewilligungen für schweizerische Produkte, eine Klausel
über den Schutz der schweizerischen Staatsangehörigen, den Schutz
der schweizerischen Investitionen (indem der Transfer ihrer
Erträgnisse und der Erlös ihrer Liquidationen gewährleistet werden
soll), die Zusicherung einer ädequaten Entschädigung im Falle
einer Nationalisierung sowie schliesslich eine Schiedsgerichts-
klausel bei Streitigkeiten über Investitionsfragen.

Die Einführung dieser letzteren Klausel entspricht den all-
gemeinen Bestrebungen der Schweiz, durch Förderung der zwischen-
staatlichen Schiedsgerichtsbarkeit die Rechtssicherheit in den
internationalen Beziehungen zu stärken.

IV. Antrag

Auf Grund der obigen Darlegungen beehrt sich das Politische
Departement, im Einvernehmen mit dem Volkswirtschaftsdepartement,
dem Bundesrat zu
beantragen:

1. Das Projekt "Genossenschaft Trafipro" wird als Aktion der
technischen Zusammenarbeit des Bundes mit Rwanda durchgeführt,
Für die erste Phase, die bis Ende 1964 dauert, wird ein Betrag
von Fr. 1'280'000,-- zulasten des Rahmenkredits für technische
Zusammenarbeit gemäss Bundesbeschluss vom 13, Juni 1961 zur
Verfügung gestellt.

2. Von diesem Betrag wird höchstens Fr. 1'094'000.-- der Regierung
von Rwanda zuhanden der Genossenschaft "Trafipro" als Dar-

lehen gewährt. Das Darlehen ist ab 1. Januar 1967 mit jährlich


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3 % zu verzinsen und in 12 jährlichen Raten zu tilgen. Die Zinsen
und Tilgungsraten sind in Landeswährung auf ein in Rwanda zu er-
öffnendes Bankkonto einzuzahlen, aus welchem weitere Projekte der
technischen Zusammenarbeit in Rwanda finanziert werden.

3. Der Delegierte für technische Zusammenarbeit wird ermächtigt,
den Vertrag über das Projekt "Trafipro’mit Rwanda im Sinne des
beiliegenden Entwurfs abzuschliessen.

4. Der Delegierte für technische Zusammenarbeit wird ermächtigt, ein

Abkommen über Handel und Investitionsschutz, wie eg mit afrikani-
schen Staaten üblich ist und entsprechend dem beiliegenden Ent-
wurf, zu unterzeichnen.

EIDGENOESSISCHES POLITISCHES
DEPARTEMENT

Nato
/ N

Beilagen ; Projektvertrag und Investitutionsschutzvertrag

Zum Mitbericht an das Volkswirtschaftsdepartement und das
Finanz- und Zolldepartement

Protokollauszug an das Politische Departement (in 20 Exemplaren)
zum Vollzug, zur Kenntnisnahme (in je 5 Exemplaren)
an das Volkswirtschaftsdepartement und das
Finanz- und Zolldepartement, zur Ausstellung der
Vollmacht im Benehmen mit dem Politischen Departe-
ment an die Bundeskanzlei.

Haut

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